Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der Software Fortbestand als Dienst (SaaS) durch Unternehmer

Fassung vom 19.09.2026.

§ 1 Geltung, Vertragspartner

  1. Anbieter ist MALELU — Peter Vitzthum, Salzburg (Angaben im Impressum), im Folgenden „MALELU“. Kunde ist, wer Fortbestand für Zwecke seines Unternehmens nutzt — Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG.[1] Verbrauchern bieten wir den Dienst nicht an.
  2. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Fortbestand unter fortbestand.malelu.io, einschließlich der kostenlosen Testphase. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MALELU ihnen schriftlich zugestimmt hat.
  3. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil dieses Vertrags (§ 13).

§ 2 Leistung

  1. Fortbestand ist ein Planungs- und Dokumentationswerkzeug für Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Es umfasst nach dem gewählten Tarif: Erfassung und Import der Ist-Basis (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Saldenliste, Bankumsätze), integrierte Drei-Jahres-Planung (Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow, Bilanz), 13-Monats-Liquiditätsplanung, Szenarien, Kennzahlen, einen Maßnahmen-Baukasten mit Zusagenstatus, fünf Bestätigungsschritte („Gates“) mit Änderungsprotokoll sowie Dokumentenentwürfe (Fortbestehensprognose nach der Gliederung des Leitfadens Fortbestehensprognose 2016, Bankdossier, Maßnahmenplan, Beschlussvorlage, Excel-Export).[7]
  2. Der Rechenkern ist deterministisch: gleiche Eingaben ergeben gleiche Ergebnisse; Rechenweg, Parameter und Quellen sind in der Anwendung nachvollziehbar. Länderregeln und Parameter tragen Quelle und Abrufdatum.
  3. Optional stehen KI-Funktionen zur Verfügung (Vorschläge für Kontenzuordnung, Annahmen und Berichtstext). Sie rechnen keine Zahlen, sind als KI-Entwurf gekennzeichnet und werden erst nach Bestätigung durch den Kunden wirksam (§ 10).
  4. Der Leistungsumfang der Tarife ist auf der Preisseite beschrieben. MALELU darf den Dienst weiterentwickeln, solange der vereinbarte Kern (Absatz 1) erhalten bleibt.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

  1. Mit dem Anlegen eines Kontos und einer Organisation kommt ein Vertrag über eine kostenlose Testphase von 14 Tagen zustande. Ein Zahlungsmittel ist dafür nicht erforderlich; die Testphase endet ohne Kündigung.
  2. Wählt der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, wird der Zugang auf Lesen beschränkt. 90 Tage nach Ende der Testphase löscht MALELU die Organisation samt Daten; der Kunde kann sie vorher exportieren.
  3. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Tarif über die Zahlungsseite abschließt und MALELU den Zugang freischaltet. Die Bestätigung erfolgt in der Anwendung (Tarif und Status unter „Einstellungen“); Zahlungsbeleg und Rechnung stellt der Zahlungsdienstleister Stripe aus. Eine gesonderte Bestätigungs-E-Mail versendet MALELU nicht.

§ 4 Tarife, Preise, Zahlung

  1. Es gelten die Tarife und Preise der Preisseite zum Zeitpunkt des Abschlusses. Preise sind in Euro angegeben; ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ergibt sich aus der Zahlungsseite und der Rechnung.
  2. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde hinterlegt dort ein Zahlungsmittel; MALELU erhält keine Karten- oder Kontodaten.
  3. Preisänderungen kündigt MALELU mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail an. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; sonst gilt der neue Preis ab dem nächsten Abrechnungsmonat.
  4. Bleibt eine Zahlung aus, weist die Anwendung darauf hin. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums offen. Ist die Zahlung dann noch offen, darf MALELU den Zugang auf Lesen beschränken, bis sie eingeht; fehlt nur die Bestätigung der Abrechnung durch Stripe, bleibt der Zugang weitere sieben Tage offen. Eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht erforderlich. Daten werden wegen einer offenen Zahlung nicht gelöscht, solange der Vertrag läuft. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

§ 5 Laufzeit, Kündigung

  1. Kostenpflichtige Verträge laufen einen Monat und verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit möglich — per E-Mail an office@malelu.io, von einer Adresse, die dem Konto zugeordnet ist. Sie wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats; MALELU beendet die Abbuchung bei Stripe und bestätigt die Kündigung per E-Mail. Einen Kündigungsknopf in der Anwendung gibt es derzeit nicht.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MALELU insbesondere vor, wenn der Kunde den Dienst trotz Abmahnung rechtswidrig nutzt oder mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
  3. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren; danach löscht MALELU sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht (Rechnungsdaten sieben Jahre, § 132 BAO).[4]

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen in seiner Organisation eigenverantwortlich und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
  2. Der Kunde ist für Richtigkeit und Vollständigkeit der erfassten und importierten Daten verantwortlich. Die Anwendung prüft Plausibilität, nicht Wahrheit.
  3. Der Kunde nutzt den Dienst nur für eigene Unternehmen oder — als Beraterin oder Berater — für Mandanten, die ihn dazu beauftragt haben. Eine Weitervermietung des Zugangs ist nicht erlaubt.
  4. Der Kunde bestätigt Annahmen, Maßnahmen, Zusagenstatus, Prognoseurteil und Freigabe selbst. Diese Schritte werden nicht automatisch ausgeführt; das Änderungsprotokoll hält Name und Zeitpunkt fest.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Sicherung

  1. MALELU bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungen kündigt MALELU nach Möglichkeit in der Anwendung an; Störungen behebt MALELU in angemessener Zeit.
  2. Die Datenbank wird täglich gesichert; Sicherungen werden sieben Tage aufbewahrt.[8] Der Kunde sichert Dokumente und Exporte, die er außerhalb der Anwendung benötigt, zusätzlich selbst.
  3. Voraussetzung für die Nutzung sind ein aktueller Browser und ein Internetzugang; die Anwendung ist für Bildschirmbreiten ab 375 Pixel ausgelegt.

§ 8 Nutzungsrechte, Ergebnisse

  1. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, Fortbestand für die in § 6 Absatz 3 genannten Zwecke zu nutzen. Software, Datenbankstruktur, Texte und Vorlagen bleiben bei MALELU.
  2. Die vom Kunden eingegebenen Daten und die daraus erzeugten Dokumente gehören dem Kunden. Er darf sie ohne Einschränkung verwenden, auch gegenüber Banken, Gerichten und Beratern; der Herkunftsvermerk und die Hinweise nach § 9 und § 10 bleiben in den Dokumenten erhalten.
  3. MALELU nutzt Kundendaten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen, und gibt sie nicht an Dritte weiter, außer an die im AV-Vertrag genannten Unterauftragnehmer.

§ 9 Kein Rechts- oder Steuerrat, keine Bescheinigung

Fortbestand ist eine Planungs- und Dokumentationshilfe. Aufbau, Zeiträume, Wahrscheinlichkeitsmaßstab und Zusagenregeln folgen dem Leitfaden Fortbestehensprognose 2016 (Gemeinsame Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Wirtschaftskammer Österreich und der KMU Forschung Austria) und der KSW-Fachinformation „Grundsätze für Planungen in Unternehmenskrisen“ vom 11.03.2025. Das Werkzeug ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, kein Sachverständigengutachten und keine Bescheinigung einer Wirtschaftsprüferin, eines Wirtschaftsprüfers, einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters. Ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob eine Antragspflicht ausgelöst ist und ob eine Zusage rechtswirksam formuliert ist, beurteilen Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt. Die Fortbestehensprognose ist von der Geschäftsführung zu erstellen und mit Datum zu unterschreiben (Leitfaden 2016, S. 24 und 30, Abruf 15.09.2026). Alle Zahlen beruhen auf den vom Unternehmen erfassten Ist-Daten und den bestätigten Annahmen; sie wurden nicht geprüft. Rechenweg und Quellen sind im Anhang und in der Anwendung nachvollziehbar.

Annahmen, Maßnahmen, Zusagenstatus, Prognoseurteil und Freigabe stammen von der Geschäftsleitung. Sie bleibt für Insolvenzantrag und Fristen verantwortlich (Österreich: § 69 IO, § 25 GmbHG, § 84 AktG; Deutschland: § 15a InsO, § 1 StaRUG; Schweiz: Art. 725 ff. OR). Fortbestand trifft keine dieser Entscheidungen und spricht keine Aussage der Form „Sie sind (nicht) insolvent“ aus — es zeigt Befunde und nennt die Frist, innerhalb derer Steuerberatung und Rechtsanwalt beizuziehen sind.

Für Banken, Gerichte, Gläubiger und Förderstellen bestimmte Fassungen stimmt der Kunde vor der Weitergabe mit Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung ab. Gesetze, Standards und Parameter ändern sich; MALELU pflegt sie mit Quelle und Abrufdatum, garantiert aber keine tagesaktuelle Vollständigkeit.

§ 10 KI-Funktionen

  1. KI-Funktionen sind Zusatzleistungen. Sie nutzen ein Sprachmodell eines externen Anbieters; Einzelheiten und Datenminimierung stehen in der Datenschutzerklärung.
  2. Jede Ausgabe ist als KI-Entwurf gekennzeichnet (Art. 50 KI-Verordnung) und wird erst wirksam, wenn der Kunde sie prüft und bestätigt.[6] Der Kunde bleibt für den Inhalt verantwortlich; MALELU übernimmt keine Gewähr für die fachliche Richtigkeit eines KI-Entwurfs.
  3. MALELU darf KI-Funktionen abschalten oder den Anbieter wechseln; die Kernleistung nach § 2 Absatz 1 bleibt davon unberührt.

§ 11 Gewährleistung

  1. MALELU stellt den Dienst in der auf der Preisseite und in der Anwendung beschriebenen Beschaffenheit bereit. Mängel zeigt der Kunde unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an; MALELU behebt sie in angemessener Frist durch Fehlerbeseitigung oder Umgehung.
  2. Schlägt die Behebung eines erheblichen Mangels zweimal fehl, kann der Kunde außerordentlich kündigen und erhält das im Voraus gezahlte Entgelt anteilig zurück.
  3. Keine Gewähr übernimmt MALELU für Ergebnisse, die auf unrichtigen oder unvollständigen Kundendaten beruhen, und für die Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck des Kunden.

§ 12 Haftung

  1. MALELU haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leib und Leben.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MALELU nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung erst ermöglicht), und der Höhe nach begrenzt auf die Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet MALELU bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
  3. Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Ausgaben trifft — insbesondere über Insolvenzantrag, Fristen, Zusagen, Finanzierung und Ausschüttungen —, trifft er in eigener Verantwortung (§ 9). Für Schäden aus solchen Entscheidungen haftet MALELU nur, wenn ein nachweisbarer Rechenfehler des Werkzeugs ursächlich war und Absatz 1 oder 2 greift.
  4. Die Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht sie ausschließt; eine Klausel, die den Kunden gröblich benachteiligen würde, wäre nichtig (§ 879 Abs 3 ABGB) — die übrigen Regelungen blieben bestehen.[2]

§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

  1. Für die Unternehmensdaten, die der Kunde in der Anwendung verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und MALELU Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.[5] Der AV-Vertrag mit den Anlagen (Gegenstand, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer) gilt mit Annahme dieser Bedingungen als geschlossen; die Schriftform ist durch das elektronische Format gewahrt (Art. 28 Abs 9 DSGVO).
  2. Nutzt eine Beraterin oder ein Berater den Dienst für Mandanten, bleibt sie oder er gegenüber den Mandanten Verantwortlicher; das Verhältnis zu MALELU regelt der AV-Vertrag.
  3. Wie MALELU Kontodaten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach ihrer Natur vertraulich sind — insbesondere Finanz- und Planungsdaten des Kunden —, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

MALELU kann diese Bedingungen ändern, wenn gesetzliche, technische oder wirtschaftliche Gründe es verlangen und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen kündigt MALELU mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; widerspricht er, kann jede Seite zum Wirksamwerden kündigen. Auf diese Folge weist MALELU in der Ankündigung hin.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich, ausschließlich zuständig (§ 104 JN).[3]
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

MALELU — Peter Vitzthum, Salzburg. Fassung vom 19.09.2026. Frühere Fassung: 15.09.2026.

Quellen und Abrufdaten

„Abruf“ ist der Tag, an dem wir die Quelle für diese Fassung gelesen haben; „Stand“ das Datum, das die Quelle selbst nennt.

  1. § 1 KSchG (Unternehmer und Verbraucher; Abs 3 Gründungsgeschäfte). https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462&Paragraf=1 (Abruf 19.09.2026; Stand tagesaktuelle Fassung laut RIS am 19.09.2026). Zweitfundstelle: https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/1.
  2. § 879 ABGB (Abs 3: gröblich benachteiligende Klauseln in AGB sind nichtig). https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=879 (Abruf 19.09.2026; Stand tagesaktuelle Fassung laut RIS am 19.09.2026). Zweitfundstelle: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/879.
  3. § 104 JN (Gerichtsstandsvereinbarung; urkundlicher Nachweis). https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001697&Paragraf=104 (Abruf 19.09.2026; Stand tagesaktuelle Fassung laut RIS am 19.09.2026). Zweitfundstelle: https://www.jusline.at/gesetz/jn/paragraf/104.
  4. § 132 Abs 1 BAO (Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen sieben Jahre). https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940&Paragraf=132 (Abruf 19.09.2026; Stand tagesaktuelle Fassung laut RIS am 19.09.2026). Zweitfundstelle: https://www.jusline.at/gesetz/bao/paragraf/132.
  5. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) — Art. 6 (Rechtmäßigkeit), 13 (Informationspflichten), 15–21 (Betroffenenrechte), 28 (Auftragsverarbeiter), 32 (Sicherheit), 46 (geeignete Garantien), 77 (Beschwerderecht). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj (Abruf 15.09.2026). Art. 6, 13, 28, 32 und 46 am 15.09.2026 über dsgvo-gesetz.de im Wortlaut gegengelesen (https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/).
  6. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 Transparenzpflichten — gilt seit 02.08.2026. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj (Abruf 19.09.2026; Stand ABl. L, 2024/1689, 12.07.2024). Art. 50 Abs 1 am 19.09.2026 in der deutschen Amtsblattfassung gelesen. Lesefassung je Artikel: https://artificialintelligenceact.eu/article/50/.
  7. Kammer der Wirtschaftstreuhänder (heute KSW), Wirtschaftskammer Österreich, KMU Forschung Austria: Leitfaden Fortbestehensprognose — Gemeinsame Stellungnahme, Wien, März 2016 (41 Seiten). https://mf.ag/wp-content/uploads/2024/07/Leitfaden-Fortbestehensprognose-2016.pdf (Abruf 15.09.2026; Stand März 2016). Seiten 21–24 (Primär-/Sekundärprognose, Prognosezeitraum, überwiegende Wahrscheinlichkeit > 50 %, Erstellung durch die Geschäftsführung) und 30–31 (Unterschrift, Gliederung) am 15.09.2026 im Volltext gelesen.
  8. Supabase Docs: Backups — Pro-Plan: tägliche Sicherungen, sieben Tage aufbewahrt. https://supabase.com/docs/guides/platform/backups (Abruf 15.09.2026).